Investitionsbedingungen
Der Immobilienerwerb durch ausländische Investoren ist in den vergangenen Jahren deutlich vereinfacht worden. Im türkischen Recht gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit: da Türken in Deutschland Immobilien erwerben dürfen, dürfen auch Deutsche in der Türkei Immobilien erwerben. Zusätzlich sind türkische Grundbücher mit deutschen Grundbüchern vergleichbar und genießen öffentlichen Glauben.
Die Türkische Lira ist eine frei konvertierbare Währung, wodurch Immobilieninvestitionen, Veräußerungen und Gewinnmitnahmen für ausländische Investoren deutlich vereinfacht werden.
